Bitte beachten Sie die verschärften Anforderungen der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV), welche am 01.05.2014 in Kraft getreten ist. Demnach müssen bei allen kommerziellen Immobilienanzeigen (Zeitungen, Online-Portalen etc.) die relevanten Ergebnisse und Kenndaten des Energieausweises mit veröffentlicht werden. Dies gilt bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf von ganzen Immobilien oder auch einzelnen Wohneinheiten und betrifft sowohl Wohn- wie auch Nichtwohngebäude. Bereits bei der Besichtigung einer Immobilie, ist der Verkäufer oder Vermieter verpflichtet den Ausweis den Interessenten vorzulegen. Nach Vertragsabschluss muss dieser dann unverzüglich ausgehändigt werden. Anderenfalls droht ein Bu�geld!
Sie erhalten auf Anfrage rechtssichere und registrierte Nachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude nach: